Bußgeld bei unzureichenden firmeninternen Kontrollmechanismen

Bußgeld bei unzureichenden firmeninternen Kontrollmechanismen

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat am 23.04.2013 ein Bußgeld in Höhe von 145.000 EUR wegen des „erheblichen Versagens der firmeninternen Kontrollmechanismen“ verhängt.

Google selbst hatte eingeräumt, dass bei der Erstellung der Daten für den Dienst „Google Street View“ weitergehende Daten, wie etwa W-LAN-Daten, erfasst und gespeichert wurden. Die Aufsichtsbehörde hatte nunmehr rechtskräftig festgestellt, dass Google die Daten fahrlässig unbefugt erhoben und gespeichert hat. Da nach Ansicht der Aufsichtsbehörde die firmeninternen Kontrollmechanismen in erheblicher Weise versagt hätten, hat hier die Aufsichtsbehörde ein Bußgeld in Höhe von 145.000 EUR ausgesprochen. Nach Ansicht des Hamburger Datenschutzbeauftragten handele es sich hierbei aber um einen „Discount-Preis“ für erhebliche Datenschutzverstöße. Die im Rahmen der EU-Datenschutznovelle geplante Regelung, wonach ein Bußgeld bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens ausgesprochen werden könne, sei dringend erforderlich.

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