Unzulässiges Telefonmarketing: Italienische Datenschutzaufsichtsbehörde verhängt 8.500.000 Euro Bussgeld

Unzulässiges Telefonmarketing: Italienische Datenschutzaufsichtsbehörde verhängt 8.500.000 Euro Bussgeld

Die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde („Garante per la protezione dei dati personali“) hat gegen das italienische Strom- und Gasunternehmen Eni gas e luce SpA ein Bußgeld in Höhe von 8.500.000. Euro wegen unzulässigem Telefonmarketing verhängt.

Das Tochterunternehmen des Energiekonzerns ENI führte im Rahmen einer Werbekampagne Telefonanrufe durch. Dabei handelte das Unternehmen ohne die Einwilligung der angerufenen Personen. Die Verarbeitung entsprechender Widersprüche blieb aufgrund mangelhafter technischer und organisatorischer Maßnahmen erfolglos. Darüber hinaus verstieß das Unternehmen gegen Vorschriften zur Aufbewahrung und Löschung personenbezogener Daten. Dies ist nicht das erste Mal, dass das Unternehmen gegen den Datenschutz verstoßen hat. Es wurde in diesem Zusammenhang bereits ein Bußgeld von über 3 Millionen Euro gegen die Gesellschaft verhängt. Insgesamt waren etwa 7200 Personen von den unzulässigen Kampagnen betroffen.

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